Ein Rollstuhlfahrer aus dem Linthgebiet muss für 150 Tage ins Gefängnis. Er war im Herbst 2024 mit einem aufgemotzten Elektrorollstuhl unterwegs, dessen Motor stärker war als erlaubt und mit einem Schalter die Geschwindigkeitsbegrenzung umgehen konnte. Dies schreibt die «Linth-Zeitung» am Montag.
Kein Führerausweis
Ohne Führerausweis, Kontrollschild und Versicherung fuhr der Mann in Uznach über die Rickenstrasse – und missachtete dabei auch den Vortritt zweier Fussgänger.
Betrunken am Autosteuer
Im April 2025 folgte der nächste Verstoss: In Hinwil lenkte er betrunken den Subaru eines Bekannten. Mit 1,4 Promille und ohne gültige Papiere war er erneut fahrunfähig unterwegs. Auch das Fahrzeug war nicht ordnungsgemäss eingelöst oder versichert.
Bereits in Haft
Besonders schwer wog, dass der Mann erst wenige Monate zuvor bedingt aus der Haft entlassen worden war. Da er die neuen Delikte während der Probezeit beging, entschied das Untersuchungsamt Uznach auf eine Freiheitsstrafe von 150 Tagen sowie eine Busse von 300 Franken. Mit Gebühren beläuft sich die Strafe auf gut 1000 Franken.